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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 50/13   

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https://dejure.org/2017,53787
LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 50/13 (https://dejure.org/2017,53787)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2017 - L 7 KA 50/13 (https://dejure.org/2017,53787)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - L 7 KA 50/13 (https://dejure.org/2017,53787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106a SGB 5 vom 16.07.2015, § 87 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 16.07.2015, Nr 13602 EBM-Ä 2008, AllgBest 7.3 EBM-Ä 2008, Kap 40.14 EBM-Ä 2008
    Vertragsärztliche Vergütung - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Dialyse-Sachkosten - unzulässige Behandlung in Räumlichkeiten auf dem Gelände eines Krankenhauses entgegen gerichtlichen Vergleich - "Erlöschen" des Vergütungsanspruchs - zukunftsgerichtete Wirkung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 2 KHEntgG, § 106a SGB 5
    Sachlich-rechnerische Richtigstellung - Verstoß gegen gerichtlichen Vergleich - "Erlöschen" eines Vergleichs - Dialyse-Sachkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung von Honorar i.R. der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund Verstoßes gegen Vereinbarungen in einem gerichtlichen Vergleich; Aufhebung von Honorarbescheiden wegen der unzulässigen Behandlung eines Versicherten; Abrechnung der Erstdialyse über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2017 - L 7 KA 50/13
    Der Senat verkennt nicht, dass dieses Ergebnis für die Klägerin mit einer besonderen Härte verbunden sein dürfte, zumal es sich bei den Dialysesachkosten lediglich um durchlaufende Posten handelt (BSG, Urteil vom 09. Dezember 2004 - B 6 KA 44/03 R -, juris).
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 28/21 B

    Vertragsärztliche Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im

    Der Senat halte nach erneuter Prüfung an der Beweiswürdigung fest, die er seinem rechtskräftigen Urteil vom 18.10.2017 im Vorprozess der Beteiligten ( L 7 KA 50/13) wegen vergleichswidrigen Verhaltens in den Quartalen 1/2006 bis 4/2007 zugrunde gelegt habe (die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wurde durch Beschluss des BSG vom 16.5.2018 - B 6 KA 4/18 B - zurückgewiesen) .

    Das LSG ist der Beweiswürdigung des SG , das sich den Ergebnissen der Beweisaufnahme aus dem Vorprozess und der Glaubwürdigkeitsbeurteilung zur Person des Zeugen S im Vorprozess ( L 7 KA 50/13) angeschlossen hatte, ebenfalls vollumfänglich gefolgt.

    Bereits das SG hat nach Beiziehung der Vorprozessakte ( L 7 KA 50/13) die Klägerin auf die Urteilsgründe des Vorprozesses und ausdrücklich auf die Beiziehung dieser Gerichtsakte hingewiesen.

    Ihren Berufungsschriftsatz - wie auch ihre weiteren Ausführungen - hat die Klägerin maßgeblich mit der protokollierten Zeugenaussage des Zeugen S aus der Anlage der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des LSG vom 18.10.2017 ( L 7 KA 50/13) begründet.

    Das LSG hat mit Verfügung vom 14.5.2020 die Klägerin informiert, dass "im Lichte des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens L 7 KA 50/13" sich der Senat wohl an dem Ergebnis der Beweisaufnahme im vorangegangenen Verfahren orientieren werde.

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 4/18 B

    Wegfall eines Honoraranspuchs für erbrachte Dialyseleistungen

    LSG Berlin-Brandenburg 18.10.2017 - L 7 KA 50/13.
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